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   BVerwG, 23.05.2002 - 4 B 26.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28775
BVerwG, 23.05.2002 - 4 B 26.02 (https://dejure.org/2002,28775)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2002 - 4 B 26.02 (https://dejure.org/2002,28775)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 4 B 26.02 (https://dejure.org/2002,28775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vergleich der Zustimmung gemäß § 125 Abs. 2 S. 3 BauGB 1987 mit § 125 Abs. 2 BauGB 1998

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2002 - 4 B 26.02
    Die Beschwerde sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - (BVerwGE 94, 100).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2002 - 4 B 26.02
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
  • BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98

    Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2002 - 4 B 26.02
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
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